TVE Burgaltendorf in Essen

Wir begrüßen dich herzlich

Unser Verein liegt auf der Ruhrhalbinsel im Essener Südosten und ist mit rd. 2.300 Mitgliedern einer der größten Sportvereine der Region. Sein Sport- und Freizeitangebot richtet sich an alle Menschen. Sport und aktives Freizeiterleben mit anderen betrachten wir als Voraussetzungen für gesunde Lebensgestaltung und Lebensqualität. Wir bringen Menschen in Bewegung!

TVE-Kalender

Unser Kalender mit allen Sport- und Kursstunden, Freizeitaktiviäten, Sportevents, sonstigen Terminen. Hier kann erkannt werden, ob eine Sportstunde ggf. ausfällt. (Bitte darauf achten, ob es am Anfang eines jedes Tages eine generelle Regelung für den Tag gibt.) 

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Wir suchen Verstärkung

Du hast Interesse, dich im TVE zu engagieren?

Aktuelle, DRINGENDE Bedarfe:

  • Leitung/Mitleitung des Badminton-Trainings für Kinder und/oder Jugendliche
  • Mitarbeiter*innen für die Leitung von ein oder zwei Frauen-Fitnessgruppen

Interessenten*innen melden sich bitte zur Vereinbarung eines Gesprächtermins (sport@tve-burgaltendorf.de).

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News/Infos/Berichte

In unserer News- & Infoseite findest du alle aktuellen Mitteilungen rund um den TVE Burgaltendorf. Ob Änderungen bei Kursen, spannende Berichte aus dem Vereinsleben oder wichtige Hinweise zu Sportstunden und Events – hier bist du bestens informiert! Schau regelmäßig vorbei, um nichts zu verpassen.

Zu den News

Aktuelles aus dem Vereinsleben

Bilder zur Vergrößerung anklicken!

2025/AKTIV.178 26.02.2025

Einladung an alle Mitglieder ab 18 Jahre zur Mitgliederversammlung '25
am Sa., 29. März, 11.00 h

im AKTIV PUNKT, Holteyer Str. 29
mit gemeinsamem Frühstück zu Beginn

TAGESORDNUNG

1. Begrüßung 
2. Rückblick
2.1 Bericht des Vorsitzenden
2.2 Ergänzende Informationen
3. Finanzen
  .1 Jahresrechnungen 2023 und 2024 (Tischvorlage A)
  .2 Prüfungsbericht über die Jahre 2022 bis 2024 u. Entlastungsantrag 
4. Antrag auf Änderung der Vereinssatzung
5. Antrag auf Anhebung der Mitgliedsbeiträge
6. Weitere Anträge
7. Ausblick

zu 2.2: Mitgliederentwicklung
01.01.2022: 1.890
01.01.2023: 1.941
01.01.2024: 2.151
01.01.2025: 2.344

zu 3.2: Buchprüfungsbericht
Die Buchführung der Jahre 2022 bis 2024 wurde am 15.01.2025 durch Ulrike Ahrens geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen (s. "AKTIV.178").
Die Prüferin beantragt die Entlastung des Vorstands.

zu 4: Änderungen der Vereinssatzung
(Download-Datei demnächst hier!
(neue Texte in Kursiv-Schrift) 
Zi. 1 Name
Bisher: 1.2 Der TVE ist Mitglied u.a. der Gemeinschaft Essener Turnvereine (GET), über diese Mitglied des Rheinischen Turnerbundes und als solches Verein des Deutschen Turner-Bundes sowie Mitglied der Fachverbände, an deren Wettkampf- bzw. Spielbetrieb teilgenommen wird.
Neu: 1.2 Der Verein ist Mitglied im Essener Sportbund sowie in den  Fachverbänden, die für die von ihm selbst betriebenen Sportarten zuständig sind.
Zi. 2 Zweck
Bisheriger Text: siehe www.tve-burgaltendorf.de > Unser Verein > Vereinssatzung.
Neu: Der Neue Text ergibt sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen. Die Satzungsänderung orientiert sich an der Mustersatzung des Landessportbundes für Vereine:
2.1 Der TVE verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er fördert den Sport und die damit verbundene Jugend- und Seniorenarbeit sowie Bildung und Erziehung und pflegt soziokulturelle Belange.
2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
a) Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebs für alle Altersgruppen und Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports,
b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebs
c) die Durchführung von sportspezfischen Vereinsveranstaltungen
d) die Beteiligung an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen
e) die Durchführung von allgemeinen und sportorientierten Jugendveranstaltungen und -maßnahmen
f) Aus- und Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern*innen, Trainer*innen und Helfer*innen
g) Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Trägern von Sportangeboten
h) Angebote der bewegungsorientierten Jugendarbeit
i)  Maßnahmen und Veranstaltungen zur Förderung des körperlichen Wohlbefindens, der Lebensfreude, der sozialen Interaktion und des Zusammengehörigkeitsgsgefühls seiner Mitglieder.
j) den Betrieb eines Sport- und Gesundheitszentrums

Zi. 3 Grundsätze
bisher: Der Verein ist parteipolitisch neutral und räumt den Menschen aller Rassen und Nationen die gleichen Rechte ein. Er engagiert sich für die Menschenrechte und für religiöse und weltanschauliche Toleranz.
neu: Politische und gesellschaftliche Entwicklungen erfordern eine klare Positionierung. Auch hier basieren die Änderungen auf der Mustersatzung des Landessportbundes:

Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Verein und seine Mitarbeiter*innen
- bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein,
- pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.
Zur Sicherstellung hat der Vorstand ein Schutzkonzept beschlossen. Das Schutzkonzept sieht insbesondere Regelungen zur verpflichtenden Erklärung zu einem Ehrenkodex, zur verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, zu Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und zur Benennung von Ansprechpersonen im Verein vor.
Der Verein steht für einen fairen, empathischen und sozialkompetenten Umgang miteinander.
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie verbaler, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen.
Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
Der Verein verpflichtet sich zu verantwortlichem Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität, Partizipation und Nachhaltigkeit als Prinzipien einer guten Vereinsführung.

Zi. 4. Mitgliedschaft
bisheriger Text: Siehe o.g.  Link zur Homepage!
neu: im Wesentlichen lediglich Konkretisierungen zum Aufnahme-, Austritts- und Ausschlussverfahren:
4.1 Mitgliedschaftsbeginn
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Wer Mitglied werden will, stellt einen "Antrag auf Aufnahme in den TVE Burgaltendorf"  in Textform (analoger Vordruck  oder online-Formular über die Internetseiten des Vereins). Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin eindeutig erkennbar ist, ist der Aufnahmeantrag auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Der/die gesetzliche Vertreter*in stellt den Aufnahmeantrag für eine*n Minderjährige*n bzw. willigt  in den Antrag ein.  Mit der Stellung des Antrags erkennt das zukünftige Mitglied die Vereinssatzung und die internen rechtlichen Regelungen an.
Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 BGB). Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

4.2 Mitgliedschaftsende
4.2.1 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss.
Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und ist dem Verein spätestens zwei Wochen vor Jahresende schriftlich mitzuteilen.
4.2.2 Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
a) es in grober Weise den Interessen und Zielen des Vereins zuwiderhandelt oder gegen das im Vereinsbereich geltende Recht (Satzung, Ordnungen, Regelungen) verstößt;
b) es dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer oder verfassungsfeindlicher Gesinnung bzw. Haltung innerhalb oder außerhalb des Vereins oder durch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei der Organisation schadet;
c) die Beiträge des laufenden Jahres trotz Erinnerung bis zum Ende des laufenden Halbjahres nicht oder nicht vollständig gezahlt worden sind. Hier entscheidet über den Ausschluss und den Ausschlusszeitpunkt der Geschäftsführende Vorstand.

4.3.5 Die Beiträge und Gebühren sind, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, jährlich bis zum 15. April zu zahlen. Die durch das Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes, ebenso die durch Rücklastschriften angefallenen Bankgebühren, wenn die Rückbelastungen durch das Mitglied verursacht worden sind.
Zi. 4.3.6 und 4.5 Ehrenmitglieder:
Diese beiden Ziffern sollen zusammenfasst werden. Gestrichen werden soll, dass "Ehrenmitglieder freien Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins haben".
neu:
Mitglieder, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

Zi.5 Organisation
Organe

Es soll erstmals der BEGRIFF des "Geschäftsführenden Vorstands" in der Satzung verankert werden. Er wird gleichgesetzt mit dem - auch bisher schon angeführten - "Vorstand im Sinne des § 26 BGB", also den gesetzlichen Vertretern/Vertreterinnen des Vereins.
Zu diesem soll allerdings der/die Sportleiter*in nicht mehr gehören, da er/sie keine geschäftsführenden und gesetzlichen Vertretungsaufgaben wahrnimmt, sondern den "Mitarbeiterkreis "Sport" (bestehend aus den Abteilungs- und ggf. Sportgruppenleiter*innen) leitet.
bisher:
...
.2 der Vorstand
neu:
.2.1 der Vorstand
.2.2 der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB/Geschäftsführender Vorstand

Zi. 5.1 Mitgliederversammlung
5.1.1 Einberufung
neu (Kursiver Text):
....
Eine AUSSERORDENTLICHE Mitgliederversammlung wird, vorbehaltlich des Punktes 10 (Auflösung), innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Vorstand  einberufen, wenn es der Vorstand beschließt oder wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder sie schriftlich beantragt.
Die Einladung erfolgt über die Vereinszeitschrift, wenn dies nicht möglich ist, per eMail, Push-Nachricht und Homepage. 
Nachträgliche Ergänzungen zur mitgeteilten Tagesordnung sowie Dringlichkeitsanträge sind ausgeschlossen.

Zi. 5.2.3 Ehrenvorsitzende/r
bisher: Verdiente Vereinsvorsitzende können nach Ausscheiden aus dem Vorstand durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden/zur Ehrenvorsitzenden mit Sitz und Stimme im Vorstand ernannt werden.
neu: Ersatzlos streichen

Zi. 10 Auflösung des Vereins
Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gemeinschaft Essener Turnvereine (GET) zu mit dem Zweck der Förderung des Sports, vorzugsweise durch einen im Stadtteil Burgaltendorf neu zu gründenden, gemeinnützigen Sportverein.
neu: "Gemeinschaft Essener Turnvereine (GET)" durch "Essener Sportbund" ersetzen. 

zu 5. Antrag auf Anhebung der Mitgliedsbeiträge
Der Vorstand beantragte die Anhebung der Mitgliedsbeiträge zum 01.07.2025 wie folgt:
* Einzelbeitrag für junge Leute bis 25 Jahre (bisher bis 24 J.)
von 6,75 € auf 7,25 €
* Einzelbeitrag für Erwachsene ab 26 Jahre (bisher ab 25 J.)
von 7,25 € auf 7,75 €
* Kurzzeitmitgliedsbeitrag
(nur für Mitglieder des Kraftgerätetrainings möglich)
von 7,50 € auf 8,00 €
* Familienbeitrag
(Details siehe "Beitragsregelungen" in der AKTIV. und auf der Homepage)
für zwei Personen aus einer Familie:
von 12,50 € (+ je 3,00 € für jedes weitere Familienmitglied)
auf 13,00€ (+ je 3,00 € für jedes weitere Familienmitglied)
gez. Der Vorstand

2025/AKTIV.178 28.01.2025

Tischtennis-Angebot auch für Jugendliche?

Der TVE plant ein Tischtennis-Angebot auch für Jugendliche. Mit Peter Bergmann steht ein Trainer zur Verfügung.

Zu lösen ist noch das Sportstättenproblem, und das ist nicht leicht. Für das Training kommt nur die Turnhalle Holteyer Str. in Frage, weil dort das Tischtennis-Equipment gelagert ist. 

U11 bei den Judo-Stadtmeisterschaften 2024

2025/AKTIV.178 28.01.2025

Kampfstarke Judoka

Wer aufmerksam und regelmäßig die AKTIV. liest, hat vielleicht gemerkt, dass im Jahr 2024 kein Artikel über Judo zu finden war. Das lag einfach an fehlender Zeit. Ich hoffe, dass dies zukünftig wieder anders wird.

Zwei Ereignisse möchte ich hier aber kurz erwähnen: 
Bei den Turnieren haben wir spannende Wettkämpfe und auch erfolgreiche TVE Judoka sehen können. Einige von uns konnten sich auf Kreis- und Bezirksebene durchsetzen. Premiere für den TVE feiern konnten Carlotta Jacke, Anita Köster und ich – Berthold Werth (Trainer) bei der Westdeutschen Einzelmeisterschaft. Das war eine tolle Erfahrung!
Im Jahr 2024 haben 58 TVE Judoka durch eine Prüfung die nächst höhere Graduierung erhalten.

Auch im ersten Halbjahr 2025 stehen bereits einige Termine fest. Die Kreismeisterschaften starten bereits am 02.02. und ich bin gespannt, wer sich für die nächst höhere Ebene qualifiziert. Mitte März kann nach langer Hallenrenovierung endlich einmal wieder das sehr schöne Borbecker Pokalturnier stattfinden. Drei Prüfungstermine bis zu den Osterferien stehen ebenfalls schon fest.

Das Helferteam beim Judo wurde durch Laurin F., Lina S. und Laura S. erweitert. Das freut mich und die Judo-Kinder sehr.

Gute Ergebnisse bei den Judo Stadtmeisterschaften – Drei Titel

Nach langer Pause haben am 15.12.24 endlich wieder die Judo-Stadtmeisterschaften stattgefunden, und wir waren mit zwölf Judoka dabei. In der neu renovierten Halle des Don Bosco Gymnasiums hat der Gastgeber - wie früher auch schon – alles wunderbar organisiert. In der U11 haben wir zwar keinen Titel geholt, aber immerhin fünf Platzierungen erreicht:
2. Platz – Julian Redder

Jeweils den 3. Platz in ihrer Gewichtsklasse erreichten:
Marie Damrot, Isabelle Sänger, Nicolas Hoy und Tim Zyber.

Bei der U13 hatten wir nur eine Teilnehmerin, die dann auch direkt den ersten Titel schaffte. Elena Behrens wurde unsere erste Stadtmeisterin an diesem Tag. So ging es dann bei der U15 weiter. Unsere beiden Mädels – Lina Schüller und Laura Schlosser - schafften ebenfalls den ersten Platz. Dabei hat Laura den wohl spannensten Kampf inklusive Verlängerung geliefert. Die Zuschauenden und ich waren nassgeschwitzt. Aber auch Laura musste über ihre körperliche Grenze gehen. Schön, wenn solche Mühen belohnt werden. Bei den volljährigen Männern hat Benjamin Galytskyy einen beachtlichen dritten Platz erreicht.

Allen Teilnehmer*innen senden wir hiermit nochmal einen HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zu ihrer Leistung. Diejenigen, die sich nicht platzieren konnten, haben bestimmt etwas gelernt, so dass wir uns im Training weiter verbessern werden und dies hoffentlich beim nächsten Turnier auch zeigen können.

Berthold Werth

2025/AKTIV.178 27.01.2025

Neues aus dem TVE-Mitarbeiterteam

SABINE WEIN (ÜL) und DIRK GASSER ergänzen das Kraftgerätebetreuungsteam. 
MICHAEL STECZEK vertritt zukünftig Heinz Kolligs als Leiter der Gruppen "Fitnesstraining & Spiel für Männer 50plus" (fr. 20.15 h) und "Gymnastik & Spiel für Männer 60plus" (mo. 19.45 h) bei Vertretungsbedarf.
Dorit WOLF ist eine neue Leiterin im Sportkursprogramm.

Wir begrüßen die "Neuen" im Team und wünschen ihnen viel Freude bei der Arbeit.

2025/AKTIV.178 27.01.2025

Neues vom Kraftgerätetraining!

Es gibt Neuerungen: 
Zum einen konnten wir den mehrjährigen Prozess des Austausches alter gegen neue Kraftgeräte fortsetzen, bei dem uns die Sportstiftung der Sparkasse Essen, die Geno Bank Essen und die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel wesentlich unterstützt haben. 

Die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffungen ist bedingt durch technischen Verschleiß, ist oft aber einfach darin gegründet, dass Geräte aus dem Wartungsvertrag herausgefallen und/oder keine Ersatzteile mehr lieferbar sind.
So bekamen wir zuletzt ein neues Laufband, und der (quietschende) Crosstrainer sowie die Seilzug-Stationen wurden ausgetauscht.

Wie schon einige Male zuvor bei Neuanschaffungen, bedarf es einer Eingewöhnungszeit seitens der Trainierenden, um die neuen Geräte wie selbstverständlich in den Trainingsablauf zu integrieren.
Da es sich aber wieder um Technogym-Geräte handelt, ist nur das Design moderner, die Funktionsweise aber gleich; lediglich das Gewicht kann variieren. Die neuen Geräte können daher ohne zusätzliche Einweisung genutzt werden.

Erfreulicherweise können wir seit Ende 2023 einen konstanten Zuwachs an Abteilungsmitgliedern verzeichnen, die wir auch mit in das Jahr 2025 nehmen konnten.
Damit haben jetzt die Vor-Corona-Zahlen deutlich übertroffen. Trotz der großen Zahl gemeldeter Teilnehmer*innen gibt es aber besonders in den Abendstunden immer noch ruhigere Trainingszeiten.

Georg Spengler & Nicole Wrede

 

2025/AKTIV.178 27.01.2025

2025 kein Burgfest!

Der Heimat- und Burgverein Burgaltendorf informiert:

Die Burgaltendorfer Vereine haben gemeinsam entschieden, das Burgfest 2025 nicht stattfinden zu lassen. Es war bis zum Stichtag der Burgfest-Sachausschusssitzung am 23. Januar für dieses Jahr nicht möglich, genügend Verantwortliche für ein Komitee zu finden, das die Organisation und Vorbereitung des traditionsreichen Stadtteilfestes hätte übernehmen können. 
Das Burgfest ist seit 1981 „das Fest der Vereine“ Burgaltendorfs. Die Gewinne des Burgfests gehen auf das gemeinsame, sog. „Burgfestkonto“, von dem die beteiligten Vereine und Gruppen Gelder für Anschaffungen oder Reparaturen in ihrem Verein abrufen können. Veranstalterverantwortung, Vorbereitung, Koordination und der technische Service liegen seit den 1980er Jahren in den Händen des Heimat- und Burgvereins. Bereits bei den vorangegangenen Burgfesten hatte der HBV um eine Entlastung und um eine Neuverteilung der Aufgaben unter den beteiligten Vereinen gebeten.
An Freiwilligen für die Mitarbeit am Festwochenende selbst mangelte es dabei ausdrücklich nicht. Es haben sich dankenswerterweise viele Helfer und Helferinnen sowohl aus den Vereinen als auch aus dem Dorf gemeldet, die an den Tagen des Festes bei der Durchführung mitmachen wollten. Wir benötigen darüber hinaus aber Menschen, die bereit sind, im Vorfeld als verantwortliche Personen einzelne Aufgabenblöcke wie Einkauf, Sicherheit, Programmplanung, Technik usw.  zu übernehmen. Das ist für dieses Jahr nicht gelungen.

Die Zeit bis zum nächsten Burgfest, voraussichtlich im Juni 2027, wird nun genutzt, ein Organisationsteam aufzubauen und einzuarbeiten, sodass das beliebte Fest der Burgaltendorfer Vereine dann wieder im gewohnten Zweijahresrhythmus stattfinden kann.

Menschen, die gern organisieren und sich für das Burgfest 2027 engagieren möchten, können sich gern und jederzeit beim Heimat- & Burgverein melden (info@hbv-burgaltendorf.de oder bei Rolf Siepmann:0201-8575309). Know how und reichlich Erfahrung aus den zurückliegenden Burgfesten sind vorhanden. Die Vertreter der Vereine im Burgfest-Sachausschuss sind zuversichtlich, innerhalb der kommenden zwei Jahre ein entsprechendes Orga-Team zu finden.
Rolf Siepmann

Kontakt

TVE BURGALTENDORF

AKTIV PUNKT
Holteyer Str. 29
45289 Essen

Telefon: +49 201 570397
Telefax: +49 201 5718628
E-Mail: sport@tve-burgaltendorf.de