Das Wichtigste über die Mitgliedschaft
Das TVE-Sportangebot darf bis zu einem Monat nach der ersten Teilnahme kostenlos ausprobiert werden (mit folgenden Ausnahmen aus organisatorischen Gründen: SportKURSE, Abteilung "Kraftgerätetraining". Für diese beiden Bereiche gibt es stattdessen eine 14tägige Stornierungsmöglichkeit.). Die Aufnahme erfolgt immer zum Ersten eines Monats.
Wenn nach Ablauf des Probiermonats trotz weiterer Teilnahme am Sportbetrieb kein Aufnahmeantrag vorliegt, stellen wir eine „Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr“ in Rechnung.
Antrag auf Aufnahme in den Verein (Aufnahmeantrag)
Die Mitgliedschaft im TVE Burgaltendorf muss schriftlich beantragt werden. Dies kann online erfolgen:
oder mit dem
> Download-Formular "Aufnahme-Antrag", das auch
- im TVE-Büro im AKTIV PUNKT, Holteyer Str. 29
- bei den Gruppenleitern/-innen in den Sportstunden
erhältlich ist.
Der TVE bestätigt die Aufnahme in den Verein durch Versand einer Aufnahmebestätigung.
Vollmitgliedschaft - Kurzzeitmitgliedschaft
Die Kurzzeitmitgliedschaft wird nur für Mitglieder der Abteilung "Kraftgerätetraining" angeboten.
Die Kurzzeitmitgliedschaft unterscheidet sich von der Vollzeitmitgliedschaft i.W. nur durch die Möglichkeit, nicht nur zum 31.12., sondern auch zum 30.06. eines jeden Jahres aus dem Verein auszutreten. Der Beitrag für die Kurzzeitmitglieschaft liegt um 0,25 €/Monat höher.
Beendigung der Vereinsmitgliedschaft
Die Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses ist alljährlich zum 31.12. (bei Kurzzeitmitgliedschaft zum 30.06. und 31.12.) möglich. Sie muss
- schriftlich an die Vereinsanschrift (TVE Burgaltendorf, Holteyer Str. 29, 45289 Essen) oder
- schriftlich zur Niederschrift) im TVE-Büro oder
- per eMail an sport@tve-burgaltendorf.de bzw. über unser Kontaktformular
mit einer Frist von 14 Tagen erklärt werden. Der TVE bestätigt die Kündigung durch den Versand einer Kündigungsbestätigung per eMail.
(Die Austritt aus einer Abteilung/Sportgruppe mit einem Zusatzbeitrag (Abteilungs-/Sportgruppenbeitrag) ist zum 30.06. und 31.12. möglich. Die Vereinsmitgliedschaft bleibt bestehen.)