ORGANIGRAMM

 SATZUNG

 JUGENDORDNUNG

  ZIELSYSTEM

  MITARBEITERVERZEICHNIS

Jugendordnung
der
turnerjugend burgaltendorf

in der Fassung vom 26.02.2003

 

1
Die >turnerjugend burgaltendorf< ist die Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen im Turnverein Einigkeit 1901 e.V. Essen-Burgaltendorf sowie ihrer Mitarbeiter/-innen.

2
Die tjb ist eine eigenständige Organisation innerhalb des Vereins und entspricht somit den rechtlichen Anforderungen für den Empfang öffentlicher Mittel und für die öffentliche Anerkennung als "Freier Träger der Jugendhilfe".
Notwendige Abstimmungen zwischen ihren Angelegenheiten und denen der erwachsenen Mitglieder des Vereins erfolgen durch die von der turnerjugend gewählten Jugend-, Sport- und Organisationsleiter/-in im TVE-Vorstand.

3
Der Zweck der Organisation >turnerjugend burgaltendorf< liegt darin, elementare Bedürfnisse junger Menschen zu erfüllen sowie persönliche Hilfen zu geben. Dazu setzt sie sich die Ziele, die an den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen von Kindern und Jugendlichen orientiert sind.
Die gesetzten Ziele werden angestrebt, indem durch das Organisieren und Anbieten von Leistungen Aufgaben erfüllt werden.

4
Die tjb geht davon aus, dass junge Menschen im wesentlichen die nachfolgenden, anerkennenswerten Bedürfnisse mit der Teilnahme an Aktivitäten und Angeboten der tjb verbinden: Sie treiben Sport, um

  • Kraftüberschüsse und Aggressionen abzubauen
  • sich gesund und fit zu fühlen
  • sich auszutoben
  • sich selbst zu überwinden, sich mit anderen zu messen und durch Leistung und Engagement Anerkennung zu finden
  • das Zusammenwirken in einer Mannschaft zu erleben und zu genießen
  • spielerisch hinzuzulernen.

Sie möchten

  • Solidarität erleben
  • Geselligkeit erleben und pflegen
  • Gruppenerfahrungen sammeln und soziale Rollen erlernen
  • Toleranz-, Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft erlernen und erleben
  • eigene Angelegenheit selbst bestimmen dürfen
  • Mitverantwortung tragen und Verantwortlichkeit erlernen können
  • etwas freiwillig außerhalb des Elternhauses, der Schule und des Berufs tun können
  • gleichaltrige Gesprächspartner suchen und finden, die ähnliche Probleme zu bewältigen haben und über ähnliche Interessen verfügen
  • Neues erleben und erfahren
  • Begabungen, Neigungen und Interessen entdecken und nutzen
  • sich kreativ betätigen
  • Erfahrungen ohne Repressionen sammeln
  • Freude empfinden und Erfolgserlebnisse haben
  • individuelle Freiheit erleben
  • Konflikte austragen und bewältigen
  • sich anderen in Freundschaft und Zuneigung widmen
  • Zerstreuung finden.

5
Aus den anerkennenswerten Bedürfnissen junger Menschen leitet die tjb ihre Ziele ab:

Verbesserung der Lebensqualität

- Förderung im psychologischen Bereich

  • Förderung der Kreativität
  • Stärkung der Selbstsicherheit
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Stärkung der Bereitschaft zum Engagement
  • Überwindung von Enttäuschungen
  • Abbau von Egoismen
  • Aufbau sozialen Verhaltens
  • Entwicklung von Eigeninitiative
  • Erlebnis von Freude und Erfolg mit anderen

- Förderung im biologischen Bereich

  • Förderung physischer Leistungsfähigkeit
  • Verbesserung motorischer Fähigkeiten
  • Gesundheitsvorsorge

- Förderung im sozialpädagogischen Bereich

  • Respektierung von Leistung
  • Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit
  • Entwicklung von Solidaritätsfähigkeit
  • Entwicklung von Kooperations- u. Integrationsfähigkeit
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstverwirklichung
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Konfliktlösung
  • Förderung von Toleranz und Fairness

6
Wege zum Ziel sind Aufgaben. Die tjb nimmt die Hauptaufgabe, "Für und mit jungen Menschen arbeiten", wahr. Die Hauptaufgabe lässt sich in Teilaufgaben zerlegen:

Für und mit jungen Menschen arbeiten

- Möglichkeiten zum Sporttreiben bieten:

  • Turnen
  • Leistungsturnen
  • Rhönradturnen
  • Volleyball
  • Leichtathletik
  • Badminton
  • Fitnesstraining
  • Folkloretanz
  • befristete Sportangebote

- Möglichkeiten außersportlicher Freizeitgestaltung bieten:

  • gesellige Veranstaltungen
  • Ausflüge
  • Ferienfahrten
  • Kursangebote
  • Neigungsgruppen

- Hilfen geben, informieren, beraten:

  • Info-Veranstaltungen
  • Problemberatung
  • Bildungsveranstaltungen
  • Lehrgänge
  • Mitarbeit

- Mit- und Selbstbestimmungsaufgaben wahrnehmen:

  • Jugendtreffen
  • Jugendrat

- Mittelbare Aufgaben wahrnehmen:

  • Führung und Organisation
  • allgem. Verwaltung
  • Finanzwirtschaft
  • Öffentlichkeitsarbeit

7
Zur Wahrnehmung der im Aufgabengliederungsplan aufgeführten Aufgaben richtet die tjb 8 Organe - davon 2 gemeinsam mit dem Gesamtverein - ein:

1. das Jugendtreffen
2. der Jugendrat 3. der/die Jugendleiter/-in
4. den Mitarbeiterkreis Sport (gemeinsam mit dem Gesamtverein) 5. der/die Sportleiter/-in
6. den Mitarbeiterkreis Organisation (gemeinsam mit dem Gesamtverein) 7. der/die Organisationsleiter/-in
8. das Team Freizeit  

Dieser Aufbau lässt sich durch ein Organigramm darstellen.

8
Das JUGENDTREFFEN ist das (formelle) Treffen der stimmberechtigten Mitglieder der tjb und hat folgende Kompetenzen:

  • Ändern und Neufassen der Jugendordnung
  • Entscheiden in Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung, in denen sich die tjb-Organe nicht einigen können
  • Wahl von Jugend-, Sport- und Organisationsleiter/-in in geheimer Wahl für vier Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin
    (erfolgt eine Wahl ausnahmsweise durch ein ZUSÄTZLICHES JUGENDTREFFEN, erzielt sie ihre Wirkung bis zum nächsten JUGENDTREFFEN)
  • Abstimmen über Anträge auf Abwahl von Jugend-, Sport-, und/oder Organisationsleiter/-in
    (ein Antrag auf Abwahl muss von mindestens 1/5 der stimmberechtigten tjb-Mitglieder schriftlich gestellt werden).

Das JUGENDTREFFEN findet alle zwei Jahre in den Jahren mit ungerader Endziffer vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt.
ZUSÄTZLICHE JUGENDTREFFEN werden durchgeführt, wenn mindestens drei tjb-Organe oder 1/10 der stimmberechtigten tjb-Mitglieder es schriftlich beantragen.

Der/die Jugendleiter/-in lädt die stimmberechtigten tjb-Mitglieder spätestens zehn Tage vor dem festgelegten Termin schriftlich ein. Den Termin für das JUGENDTREFFEN legt der Jugendrat fest. In der Einladung werden die Besprechungspunkte genannt.

Stimmberechtigt beim JUGENDTREFFEN sind alle anwesenden tjb-Mitglieder, soweit sie im Vorjahr mindestens 12, aber noch nicht 18 Jahre alt geworden sind, und - falls sie anwesend sind - Jugend-, Sport- und Organisationsleiter/-in sowie die Jugendsprecher/-innen.

Das JUGENDTREFFEN ist unabhängig davon, wieviele tjb-Mitglieder anwesend sind, beschlussfähig. Es wählt mit relativer, beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.
Das JUGENDTREFFEN wird gemeinsam oder nach Absprache von Jugend-, Sport- und/oder Organisationsleiter/-in geleitet.

Die Niederschrift vom JUGENDTREFFEN wird den stimmberechtigten Mitgliedern innerhalb eines Vierteljahres nach dem JUGENDTREFFEN ausgehändigt. Sie gilt als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats nach Aushändigung keine Einwände erhoben werden.

9
Der JUGENDRAT soll durch seine Zusammensetzung die verschiedenen Interessengruppen in der tjb widerspiegeln. Er besteht daher aus:

  • dem/der Jugendleiter/-in
  • einem/einer Jugendsprecher/-in je angefangene 10 tjb-Mitglieder (soweit mindestens 12 J. alt) der Sportgruppen, in denen tjb-Mitglieder (soweit mindestens 12 J. alt) Sport treiben.

Während es Aufgabe der Jugendsprecher/innen ist, sich durch ständigen Kontakt mit den tjb-Mitgliedern über deren Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik zu informieren und sie in den JUGENDRAT einzubringen, ist es Aufgabe des JUGENDRATES,

  • die Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik der tjb-Mitglieder zu diskutieren, Verbesserungs- und Lösungsmöglichkeiten dazu aufzuzeigen und ihre Umsetzung einzuleiten,
  • "tjb-Bestimmungen" sowie die "Erläuterungen" in der tjb-Konzeption zu beschließen oder zu ändern,
  • die Etatrechnung sowie den Bericht der von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Buchprüfer/innen, die die Finanzbuchhaltung auf ihre ordnungsgemäße und rechnerische Richtigkeit hin prüfen, zur Kenntnis zu nehmen,
  • in Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung zu entscheiden,
  • in Angelegenheiten zu entscheiden, in denen sich die zuständigen Teams nicht einigen können,
  • Wahl von Jugend-, Sport- und Organisationsleiter/-in, soweit erforderlich, mit Wirkung bis zum nächsten (ZUSÄTZLICHEN) JUGENDTREFFEN,

sind weitere Aufgaben und Kompetenzen des JUGENDRATES.

Der JUGENDRAT kann Beschlüsse fassen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
Die Jugendsprecher/-innen werden von den Gruppen, deren Interessen sie vertreten, innerhalb von vier Wochen vor dem JUGENDTREFFEN für zwei Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin gewählt.
Erfolgt die Wahl eines/einer Jugendsprecher/-in zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zum Wahltermin vor dem nächsten JUGENDTREFFEN.
Scheiden sie aus der Sportgruppe/Abteilung, die sie vertreten, aus, ist ihr Mandat zum Zeitpunkt des Ausscheidens beendet.
Die Jugendsprecher/-innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 12, dürfen aber noch nicht älter als 20 Jahre sein.

10
Der MITARBEITERKREIS SPORT, Organ des Gesamtvereins, ist für den gesamten sportpraktischen Bereich des Vereins zuständig und entscheidungsbefugt.
Hauptaufgabe des MITARBEITERKREIS SPORT, der aus den Sportleitern/-innen und den Leitern/-innen der TVE-Abteilungen besteht, ist die Koordination der Interessen und Aktivitäten der Abteilungen sowie die Auswahl, der Einsatz und die Aus- und Fortbildung von Helfern/-innen und Übungsleitern/-innen.

Die Abteilungsleiter/-innen erfüllen die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben ihrer Abteilungen. Es werden innerhalb von 14 Tagen nach der Mitgliederversammlung
- die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich Kinder und/oder Jugendliche tätig sind, von dem/der vom Jugendtreffen gewählten Sportleiter/-in ernannt
- die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich volljährige Mitglieder tätig sind, von dem/der von der Mitgliederversammlung gewählten Sportleiter/-in ernannt
- die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen sowohl minderjährige als auch volljährige Mitglieder tätig sind, von beiden Sportleiter/-innen gemeinsam ernannt.

Die Ernennungen erfolgen mit Wirkung bis zum nächsten Mitgliederversammlung. Erfolgt die Ernennung zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zur nächsten Mitgliederversammlung..

Alle Mitarbeiter/-innen einer Abteilung bilden unter Führung des/der Abteilungsleiter/-in den "Mitarbeiterkreis" dieser Abteilung.

11
Das TEAM FREIZEIT hat die Aufgabe, ein attraktives Angebot zur außersportlichen Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu organisieren und durchzuführen.

Es besteht aus:

  • dem/der Jugendleiter/-in
  • dem/der vonn der turnerjugend gewählten Organisationsleiter/-in
  • den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen innerhalb des Teams
  • den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen innerhalb des Teams
  • den für einzelne Aufgaben allein eingesetzten Mitarbeiter/-innen
  • den für einen Einsatz innerhalb des Teams zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/-innen (Pool).

Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in ins TEAM FREIZEIT, die Beendigung der Zugehörigkeit zum Team sowie der Einsatz innerhalb des Teams erfolgen - je nach abgesprochener Zuständigkeit - durch Jugend- oder Organisationsleiter/-in.

Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des TEAM FREIZEIT werden durch Jugend- bzw. Organisationsleiter/-in eingerichtet und von ihm/ihr selbst oder durch von ihm/ihr eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen geführt.

12
Der MITARBEITERKREIS ORGANISATION, Organ des Gesamtvereins, ist für die mittelbaren Aufgabengebiete (Finanzwirtschaft, Führung & Organisation, Mitgliederverwaltung und -betreuung, Außenbeziehungen/externe Öffentlichkeitsarbeit) ständig und entscheidungsbefugt.

Es besteht aus:

  • dem/der Organisationsleiter/-in (tjb)
  • den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
  • den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
  • den für einzelne Aufgaben allein eingesetzten Mitarbeiter/-innen
  • den für einen Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/-innen (Pool).

Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in in den MITARBEITERKREIS ORGANISATION, die Beendigung der Zugehörigkeit zum MITARBEITERKREIS ORGANISATION sowie der Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises erfolgen durch die Organisationsleiter/-innen.

Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des MITARBEITERKREISES werden durch die Organisationsleiter/-innen eingerichtet und von ihnen selbst oder durch von ihnen eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen geführt.

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Die Organe
JUGENDRAT -MITARBEITERKREIS SPORT - MITARBEITERKREIS ORGANISATION - TEAM FREIZEIT
stehen gleichrangig nebeneinander. Eine hervorgehobene Stellung hat lediglich das JUGENDTREFFEN.

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Es führt/führen:

  • der/die JUGENDLEITER/-IN den Jugendrat,
  • der/die SPORTLEITER/-IN der tjb gemeinsam mit dem/der Sportleiter/-in des Gesamtvereins den MITARBEITERKREIS SPORT,
  • der/die ORGANISATIONSLEITER/-IN der tjb gemeinsam mit dem/der Organisationsleiter/-in den MITARBEITERKREIS ORGANISATION,
  • JUGEND- und ORGANISATIONSLEITER/-IN das Team Freizeit

durch Koordination. Sie haben Richtlinienkompetenz in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.

gez. Marc Schäfer
(Jugendleiter)
gez. Gerhard Spengler
(Organisationsleiter)
gez. Ursula Kernebeck
(Sportleiterin)

 

www.tve-burgaltendorf.de/100_ORGANISATION/101_fuehrung&organisation/jugendordnung.htm/aktualisiert: 16.04.2012