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Jugendordnung
der
turnerjugend burgaltendorf
in der Fassung
vom 26.02.2003

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Die >turnerjugend
burgaltendorf< ist die Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen im
Turnverein Einigkeit 1901 e.V. Essen-Burgaltendorf sowie ihrer Mitarbeiter/-innen.
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Die tjb ist eine eigenständige
Organisation innerhalb des Vereins und entspricht somit den rechtlichen Anforderungen für
den Empfang öffentlicher Mittel und für die öffentliche Anerkennung als "Freier
Träger der Jugendhilfe".
Notwendige Abstimmungen zwischen ihren Angelegenheiten und denen der erwachsenen
Mitglieder des Vereins erfolgen durch die von der turnerjugend gewählten Jugend-, Sport- und Organisationsleiter/-in im
TVE-Vorstand.
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Der Zweck der Organisation
>turnerjugend burgaltendorf< liegt darin, elementare Bedürfnisse junger
Menschen zu erfüllen sowie persönliche Hilfen zu geben. Dazu setzt sie sich die
Ziele, die an den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen von Kindern und
Jugendlichen
orientiert sind.
Die gesetzten Ziele werden angestrebt, indem durch das Organisieren und Anbieten von
Leistungen Aufgaben erfüllt werden.
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Die tjb geht davon aus, dass junge
Menschen im wesentlichen die nachfolgenden, anerkennenswerten Bedürfnisse mit der
Teilnahme an Aktivitäten und Angeboten der tjb verbinden: Sie treiben Sport, um
- Kraftüberschüsse und Aggressionen
abzubauen
- sich gesund und fit zu fühlen
- sich auszutoben
- sich selbst zu überwinden, sich mit
anderen zu messen und durch Leistung und Engagement Anerkennung zu finden
- das Zusammenwirken in einer Mannschaft zu
erleben und zu genießen
- spielerisch hinzuzulernen.
Sie möchten
- Solidarität erleben
- Geselligkeit erleben und pflegen
- Gruppenerfahrungen sammeln und soziale
Rollen erlernen
- Toleranz-, Kompromiss- und
Kooperationsbereitschaft erlernen und erleben
- eigene Angelegenheit selbst bestimmen
dürfen
- Mitverantwortung tragen und
Verantwortlichkeit erlernen können
- etwas freiwillig außerhalb des
Elternhauses, der Schule und des Berufs tun können
- gleichaltrige Gesprächspartner suchen und
finden, die ähnliche Probleme zu bewältigen haben und über ähnliche Interessen
verfügen
- Neues erleben und erfahren
- Begabungen, Neigungen und Interessen
entdecken und nutzen
- sich kreativ betätigen
- Erfahrungen ohne Repressionen sammeln
- Freude empfinden und Erfolgserlebnisse
haben
- individuelle Freiheit erleben
- Konflikte austragen und bewältigen
- sich anderen in Freundschaft und Zuneigung
widmen
- Zerstreuung finden.
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Aus den anerkennenswerten
Bedürfnissen junger Menschen leitet die tjb ihre Ziele ab:
Verbesserung der Lebensqualität
- Förderung im psychologischen Bereich
- Förderung der Kreativität
- Stärkung der Selbstsicherheit
- Förderung der Leistungsbereitschaft
- Stärkung der Bereitschaft zum Engagement
- Überwindung von Enttäuschungen
- Abbau von Egoismen
- Aufbau sozialen Verhaltens
- Entwicklung von Eigeninitiative
- Erlebnis von Freude und Erfolg mit anderen
- Förderung im biologischen Bereich
- Förderung physischer Leistungsfähigkeit
- Verbesserung motorischer Fähigkeiten
- Gesundheitsvorsorge
- Förderung im sozialpädagogischen
Bereich
- Respektierung von Leistung
- Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit
- Entwicklung von Solidaritätsfähigkeit
- Entwicklung von Kooperations- u.
Integrationsfähigkeit
- Entwicklung der Fähigkeit zur
Selbstverwirklichung
- Entwicklung der Fähigkeit zur
Konfliktlösung
- Förderung von Toleranz und Fairness
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Wege zum Ziel sind Aufgaben. Die tjb
nimmt die Hauptaufgabe, "Für und mit jungen Menschen arbeiten", wahr. Die
Hauptaufgabe lässt sich in Teilaufgaben zerlegen:
Für und mit jungen Menschen arbeiten
- Möglichkeiten zum Sporttreiben bieten:
- Turnen
- Leistungsturnen
- Rhönradturnen
- Volleyball
- Leichtathletik
- Badminton
- Fitnesstraining
- Folkloretanz
- befristete Sportangebote
- Möglichkeiten außersportlicher
Freizeitgestaltung bieten:
- gesellige Veranstaltungen
- Ausflüge
- Ferienfahrten
- Kursangebote
- Neigungsgruppen
- Hilfen geben, informieren, beraten:
- Info-Veranstaltungen
- Problemberatung
- Bildungsveranstaltungen
- Lehrgänge
- Mitarbeit
- Mit- und Selbstbestimmungsaufgaben
wahrnehmen:
- Mittelbare Aufgaben wahrnehmen:
- Führung und Organisation
- allgem. Verwaltung
- Finanzwirtschaft
- Öffentlichkeitsarbeit
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Zur Wahrnehmung der im
Aufgabengliederungsplan aufgeführten Aufgaben richtet die tjb 8 Organe - davon 2
gemeinsam mit dem Gesamtverein - ein:
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1. das Jugendtreffen |
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2. der Jugendrat |
3. der/die
Jugendleiter/-in |
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4. den
Mitarbeiterkreis Sport (gemeinsam mit dem Gesamtverein) |
5. der/die
Sportleiter/-in |
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6. den
Mitarbeiterkreis Organisation (gemeinsam mit dem Gesamtverein) |
7. der/die
Organisationsleiter/-in |
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8. das Team Freizeit |
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Dieser Aufbau lässt sich durch ein
Organigramm darstellen.
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Das JUGENDTREFFEN ist das (formelle)
Treffen der stimmberechtigten Mitglieder der tjb und hat folgende Kompetenzen:
- Ändern und Neufassen der Jugendordnung
- Entscheiden in
Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung, in denen
sich die tjb-Organe nicht einigen können
- Wahl von Jugend-, Sport- und
Organisationsleiter/-in in geheimer Wahl für vier Jahre mit Wirkung bis zum nächsten
Wahltermin
(erfolgt eine Wahl ausnahmsweise durch ein ZUSÄTZLICHES JUGENDTREFFEN, erzielt sie ihre
Wirkung bis zum nächsten JUGENDTREFFEN)
- Abstimmen über Anträge auf Abwahl von
Jugend-, Sport-, und/oder Organisationsleiter/-in
(ein Antrag auf Abwahl muss von mindestens 1/5 der stimmberechtigten tjb-Mitglieder
schriftlich gestellt werden).
Das JUGENDTREFFEN findet alle zwei Jahre
in den Jahren mit ungerader Endziffer vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt.
ZUSÄTZLICHE JUGENDTREFFEN werden durchgeführt, wenn mindestens drei tjb-Organe oder 1/10
der stimmberechtigten tjb-Mitglieder es schriftlich beantragen.
Der/die Jugendleiter/-in lädt die
stimmberechtigten tjb-Mitglieder spätestens zehn Tage vor dem festgelegten Termin
schriftlich ein. Den Termin für das JUGENDTREFFEN legt der Jugendrat fest. In der
Einladung werden die Besprechungspunkte genannt.
Stimmberechtigt beim JUGENDTREFFEN sind
alle anwesenden tjb-Mitglieder, soweit sie im Vorjahr mindestens 12, aber noch
nicht 18
Jahre alt geworden sind, und - falls sie anwesend sind - Jugend-, Sport- und
Organisationsleiter/-in sowie die Jugendsprecher/-innen.
Das JUGENDTREFFEN ist unabhängig davon,
wieviele tjb-Mitglieder anwesend sind, beschlussfähig. Es wählt mit relativer,
beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.
Das JUGENDTREFFEN wird gemeinsam oder nach Absprache von Jugend-, Sport- und/oder
Organisationsleiter/-in geleitet.
Die Niederschrift vom JUGENDTREFFEN wird
den stimmberechtigten Mitgliedern innerhalb eines Vierteljahres nach dem JUGENDTREFFEN
ausgehändigt. Sie gilt als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats nach Aushändigung
keine Einwände erhoben werden.
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Der JUGENDRAT
soll durch seine Zusammensetzung die verschiedenen Interessengruppen in der tjb
widerspiegeln. Er besteht daher aus:
- dem/der Jugendleiter/-in
- einem/einer Jugendsprecher/-in je
angefangene 10 tjb-Mitglieder (soweit mindestens 12 J. alt) der Sportgruppen, in denen tjb-Mitglieder (soweit mindestens 12 J. alt) Sport treiben.
Während es Aufgabe der
Jugendsprecher/innen ist, sich durch ständigen Kontakt mit den tjb-Mitgliedern über
deren Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik zu informieren und sie in den JUGENDRAT
einzubringen, ist es Aufgabe des JUGENDRATES,
- die Interessen, Wünsche, Anregungen und
Kritik der tjb-Mitglieder zu diskutieren, Verbesserungs- und Lösungsmöglichkeiten dazu
aufzuzeigen und ihre Umsetzung einzuleiten,
- "tjb-Bestimmungen" sowie die
"Erläuterungen" in der tjb-Konzeption zu beschließen oder zu ändern,
- die Etatrechnung sowie den Bericht der von
der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Buchprüfer/innen, die die
Finanzbuchhaltung auf ihre ordnungsgemäße und rechnerische Richtigkeit hin prüfen, zur
Kenntnis zu nehmen,
- in Angelegenheiten grundsätzlicher
und/oder außerordentlicher Bedeutung zu entscheiden,
- in Angelegenheiten zu entscheiden, in
denen sich die zuständigen Teams nicht einigen können,
- Wahl von Jugend-, Sport- und
Organisationsleiter/-in, soweit erforderlich, mit Wirkung bis zum nächsten
(ZUSÄTZLICHEN) JUGENDTREFFEN,
sind weitere Aufgaben und Kompetenzen des
JUGENDRATES.
Der JUGENDRAT kann Beschlüsse fassen,
wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher
Mehrheit.
Die Jugendsprecher/-innen werden von den Gruppen, deren Interessen sie vertreten,
innerhalb von vier Wochen vor dem JUGENDTREFFEN für zwei Jahre mit Wirkung bis zum
nächsten Wahltermin gewählt.
Erfolgt die Wahl eines/einer Jugendsprecher/-in zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie
ihre Wirkung bis zum Wahltermin vor dem nächsten JUGENDTREFFEN.
Scheiden sie aus der Sportgruppe/Abteilung, die sie vertreten, aus, ist ihr Mandat zum
Zeitpunkt des Ausscheidens beendet.
Die Jugendsprecher/-innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 12, dürfen aber noch nicht
älter als 20 Jahre sein.
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Der MITARBEITERKREIS
SPORT, Organ des Gesamtvereins, ist für den gesamten sportpraktischen Bereich
des Vereins zuständig und entscheidungsbefugt.
Hauptaufgabe des MITARBEITERKREIS SPORT, der aus den Sportleitern/-innen und den Leitern/-innen
der TVE-Abteilungen besteht, ist die Koordination der Interessen und Aktivitäten der
Abteilungen sowie die Auswahl, der Einsatz und die Aus- und Fortbildung von Helfern/-innen
und Übungsleitern/-innen.
Die Abteilungsleiter/-innen erfüllen die
Verwaltungs- und Organisationsaufgaben ihrer Abteilungen. Es werden innerhalb
von 14 Tagen nach der Mitgliederversammlung
- die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich Kinder
und/oder Jugendliche tätig sind, von dem/der vom Jugendtreffen gewählten
Sportleiter/-in ernannt
- die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich
volljährige Mitglieder tätig sind, von dem/der von der Mitgliederversammlung
gewählten Sportleiter/-in ernannt
- die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen sowohl minderjährige als
auch volljährige Mitglieder tätig sind, von beiden Sportleiter/-innen gemeinsam
ernannt.
Die Ernennungen erfolgen mit
Wirkung bis zum nächsten Mitgliederversammlung. Erfolgt die Ernennung zu einem
anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zur nächsten
Mitgliederversammlung..
Alle Mitarbeiter/-innen einer Abteilung
bilden unter Führung des/der Abteilungsleiter/-in den "Mitarbeiterkreis" dieser
Abteilung.
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Das TEAM FREIZEIT hat die Aufgabe,
ein attraktives Angebot zur außersportlichen Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen
und Heranwachsenden zu organisieren und durchzuführen.
Es besteht aus:
- dem/der Jugendleiter/-in
- dem/der vonn der
turnerjugend gewählten Organisationsleiter/-in
- den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen
innerhalb des Teams
- den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen
innerhalb des Teams
- den für einzelne Aufgaben allein
eingesetzten Mitarbeiter/-innen
- den für einen Einsatz innerhalb des Teams
zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/-innen (Pool).
Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in
ins TEAM FREIZEIT, die Beendigung der Zugehörigkeit zum Team sowie der Einsatz innerhalb
des Teams erfolgen - je nach abgesprochener Zuständigkeit - durch Jugend- oder
Organisationsleiter/-in.
Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb
des TEAM FREIZEIT werden durch Jugend- bzw. Organisationsleiter/-in eingerichtet und von
ihm/ihr selbst oder durch von ihm/ihr eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw.
Projektleiter/-innen geführt.
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Der MITARBEITERKREIS
ORGANISATION, Organ des Gesamtvereins, ist für die
mittelbaren Aufgabengebiete (Finanzwirtschaft, Führung & Organisation,
Mitgliederverwaltung und -betreuung, Außenbeziehungen/externe
Öffentlichkeitsarbeit) ständig und entscheidungsbefugt.
Es besteht aus:
- dem/der Organisationsleiter/-in (tjb)
- den Mitarbeiter/-innen der
Arbeitsgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
- den Mitarbeiter/-innen der
Projektgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
- den für einzelne Aufgaben allein
eingesetzten Mitarbeiter/-innen
- den für einen Einsatz
innerhalb des Mitarbeiterkreises
zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/-innen (Pool).
Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in
in den MITARBEITERKREIS ORGANISATION, die Beendigung der Zugehörigkeit zum
MITARBEITERKREIS ORGANISATION sowie der Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises
erfolgen durch die Organisationsleiter/-innen.
Die Arbeits- und Projektgruppen
innerhalb des MITARBEITERKREISES werden durch die Organisationsleiter/-innen eingerichtet und von
ihnen selbst oder durch von ihnen eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw.
Projektleiter/-innen geführt.
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Die Organe
JUGENDRAT -MITARBEITERKREIS SPORT - MITARBEITERKREIS ORGANISATION - TEAM
FREIZEIT
stehen gleichrangig nebeneinander. Eine hervorgehobene Stellung hat lediglich das
JUGENDTREFFEN.
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Es führt/führen:
- der/die JUGENDLEITER/-IN den
Jugendrat,
- der/die SPORTLEITER/-IN der
tjb gemeinsam mit dem/der Sportleiter/-in des Gesamtvereins den
MITARBEITERKREIS SPORT,
- der/die ORGANISATIONSLEITER/-IN
der tjb gemeinsam mit dem/der Organisationsleiter/-in den MITARBEITERKREIS
ORGANISATION,
- JUGEND- und ORGANISATIONSLEITER/-IN das
Team Freizeit
durch Koordination. Sie haben
Richtlinienkompetenz in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.
gez. Marc Schäfer
(Jugendleiter) |
gez. Gerhard Spengler
(Organisationsleiter) |
gez. Ursula Kernebeck
(Sportleiterin) |
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