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Die Vereinsmitgliedschaft |
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AUFNAHMEANTRAG Die Mitgliedschaft im TVE Burgaltendorf muss - schriftlich - beantragt werden, und zwar entweder - mit dem Formular "Aufnahme-Antrag", das
erhältlich ist oder unter
ausgefüllt und online abgesandt werden kann. AUFNAHMEBESTÄTIGUNG Der TVE bestätigt die Aufnahme durch den Versand einer Aufnahmebestätigung. BEGINN DER MITGLIEDSCHAFT Die Aufnahme erfolgt immer zum Ersten eines Monats. Der Aufnahmemonat sollte der Monat sein, der der erstmaligen Inanspruchnahme des Vereinsangebots folgt. Es besteht also die Möglichkeit, ein paar Mal ein Angebot auszuprobieren. VOLLMITGLIEDSCHAFT/KURZZEITMITGLIEDSCHAFT Die Kurzeitmitgliedschaft unterscheidet sich von der Vollzeitmitgliedschaft i.W. nur durch die Möglichkeit, nicht nur zum 31.12., sondern auch zum 30.06. eines jeden Jahres aus dem Verein auszutreten. Die Kurzzeitmitgliedschaft wird nur für Mitglieder der Abteilung "Kraftgerätetraining" angeboten. AUSTRITT Der Austritt aus dem Verein ist alljährlich zum 31.12. (bei Kurzzeitmitgliedschaft auch zum 30.06.) möglich. Er muss schriftlich (oder im TVE-Büro schriftlich zur Niederschrift) erklärt werden. WEITERE
INFORMATIONEN: |
| www.tve-burgaltendorf.de/100_ORGANISATION/101_fuehrung&organisation/101-03_lebenslagen/lebenslage-mitgliedschaft/ aktualisiert: 26.04.2012 |