SATZUNG

BEITRAGSENTWICKLUNG

 AUFNAHMEANTRAG

 

Beitragsregelungen


 

Der TVE erhebt

1. eine Aufnahmegebühr (einmalig bei der Aufnahme in den Verein)
2. einen Vereinsbeitrag (für die Vereinsmitgliedschaft)
3. einen Abteilungsbeitrag (zusätzlich zum Vereinsbeitrag) für die Sportangebote

- LEISTUNGS-Turnen - Herzsport
- Rhönradturnen

- Badminton

- Kraftgerätetraining - Laufsport
- Chor - Kampfsport
  (Taekwondo/Hara-Ki-Judo/Selbstverteidigung)

4. einen "Überweiserkosten-Zuschlag" für Mitglieder ohne Abbuchungserlaubnis
5. Kursgebühren für Sportangebote, die in Kursform angeboten werden

Im einzelnen:

Welche Beitragsart? Wann? Wieviel?
(einmalig)
Aufnahmegebühr Neumitglieder, unabhängig von Alter und Beitragsart          

8,00 €

Welche Beitragsart? Wann? Wieviel?
(monatlich)
Vereinsbeitrag: Einzelbeitrag
"Junge-Leute-Beitrag"

Einzelbeitrag "Erwachsene ab 25 J."


Kurzzeitmitgliedsbeitrag


Förderbeitrag

Mitglieder im Alter von von 0 bis 24 Jahre

Erwachsene ab 25 J.


nur möglich für Teilnehmer/-innen des Kraftgerätetrainings

Bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen (z.B. Wohnsitz außerhalb von NW) kann vom Vorstand der "Förderbeitrag" gewährt werden.

4,50 €

4,75 €
 

5,50 €


3,50 €
 

Vereinsbeitrag: Familienbeitrag
Mehrere Vereinsmitglieder aus einer Familie




(Für jeden Familienangehörigen, der TVE-Mitglied werden will, ist ein separater Aufnahme-Antrag zu stellen.)
Voraussetzung für die Anwendung des Familienbeitrags ist die TVE-Mitgliedschaft von
a) mindestens einem Elternteil und mindestens einem Kind unter 21. J.
oder
b) mindestens zwei Kindern unter 21 J. (neu ab 01.2011!)
oder
c) Partner und Partnerin (z.B. ein Ehepaar).

5,00 €
 Grundbetrag
(1x je Familie)
+
2,00 €

Personenzuschlag
je TVE-Mitglied in der Familie

Vereinsbeitrag: all inclusive
(nur auf Antrag hin)
Diese Beitragsart umfasst die Teilnahmeberechtigung aller TVE-Mitglieder innerhalb einer Familie (Eltern sowie Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) an allen Sportangeboten des TVE mit Ausnahme von Kursen, Workshops u.ä., Kraftgerätetraining, Herzsport, Chor.
Diese Beitragsart wird nicht rückwirkend und nicht monatlich anteilig gewährt.

150,00 €
pro Halbj.

Abteilungs-/Gruppenbeiträge
(zusätzlich zum Vereinsbeitrag):
Teilnehmer der Sportangebote: unabhängig vom Alter

 

- Leistungsturnen
- Rhönrad-Turnen
 

6,50 €
4,50 €

- Jiu-Jitsu  

4,00 €

- Hara-Ki-Judo
Mitglieder im Alter bis 24 Jahre:
Mitglieder im Alter ab 25 Jahre:
(ab 2013 Beitragserhöhung um je 1,00 €/Monat, dafür Pass- und Sichtmarkengebühren inklusive)

6,00 €
9,00 €
zuzügl. Wettkampfgeb.

- Badminton  

 5,25 €

- Laufsport  

2,00 €

- Herzsport (bei KV-Zuschussfähigkeit)
- Herzsport (ohne KV-Zuschussfähigkeit)
 

3,75 €
10,00 €

- Chor "tonARTisten" Mitglieder im Alter  bis 24 Jahre:
Mitglieder im Alter ab 25 Jahre:

3,00 €
7,50 €

- Kraftgerätetraining  

24,00 €

Kursgebühr zusätzlich für alle Angebote, die in Kursform angeboten werden:
-
Teilnehmer/-innen (Vereinsmitglieder)


unabhängig vom Alter

siehe Kursprogramm!

Überweiserkosten-Zuschlag
Mitglieder, die keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben
unabhängig vom Alter

3,00 €
(Jahr)

Stand: 26.01.2011

Hinweise:

Umstellungen der Beitragsart wegen der Erreichung von Altersgrenzen erfolgen erst zum Beginn des nachfolgenden Halbjahres.

Ein Austritt kann nur zum Jahresende (31.12.) und nur schriftlich erfolgen. Beiträge sind bis zum Datum der Beendigung der Mitgliedschaft - unabhängig vom Zeitpunkt der Austritts-Erklärung - zu zahlen.

Kurzzeitmitglieder können den Austritt zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im TVE-Büro erklären.

Die Beendigung der ABTEILUNGSzugehörigkeit kann - unabhängig von der VEREINSmitgliedschaft - zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im TVE-Büro erfolgen. 

Der gesamte Jahresbeitrag ist, soweit keine Abbuchungserlaubnis erteilt wurde, jährlich zum 15. April fällig. Die durch ein Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Säumigen.

Abbuchungen erfolgen

  • am 1. März die Vereins- und Abteilungsbeiträge für das erste Halbjahr des Jahres (für Mitglieder, die nach dem 1. März d.J. aufgenommen wurden, am 30.06. ("Nachzüglerabbuchung")
  • am 1. September die Vereins- und Abteilungsbeiträge für das zweite Halbjahr des Jahres (für Mitglieder, die nach dem 1. September d.J. aufgenommen wurden, am 27.12. ("Nachzüglerabbuchung")
  • am 1. April die Kursgebühren  für die Kurse des ersten Halbjahres
  • am 1. Oktober die Kursgebühren für die Kurse des zweiten Halbjahres
  • monatlich am 15. der Abteilungsbeitrag "Kraftgerätetraining" und der Kurzzeitmitgliedsbeitrag

Bankgebühren, die durch Rückbelastungen anfallen, die das Mitglied verursacht hat, gehen zu Lasten des Mitglieds.

Bankverbindungen

Kto. 200020700, Geno Bank Essen (BLZ 36060488)

 

www.tve-burgaltendorf.de/100_ORGANISATION/010_finanzwirtschaft/beitragsregelungen.htm/aktualisiert: 02.01.2012